Viele Menschen fragen uns, weshalb es beim DRK für die Vollblutspende keine Bezahlung gibt. Die Frage ist berechtigt und sie lässt sich klar beantworten: Nach deutschem Recht darf es für eine Blutspende keine Bezahlung, sondern lediglich eine angemessene Aufwandsentschädigung geben. Der Unterschied liegt in der Höhe und in der rechtlichen Bewertung.
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