Warum wir keine Bezahlung leisten
Das ethische und rechtliche Fundament der Blutspende
Viele Menschen fragen uns, weshalb es beim DRK für die Vollblutspende keine Bezahlung gibt. Die Frage ist berechtigt und sie lässt sich klar beantworten: Nach deutschem Recht darf es für eine Blutspende keine Bezahlung, sondern lediglich eine angemessene Aufwandsentschädigung geben. Der Unterschied liegt in der Höhe und in der rechtlichen Bewertung: Eine Aufwandsentschädigung darf tatsächliche Aufwendungen ausgleichen, stellt aber ausdrücklich keine Vergütung der Spendeleistung dar.
Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen: Eine Blutspende gegen Aufwandsentschädigung wäre keine Lösung für strukturelle Aufkommensprobleme. Denn auch Einrichtungen, die solche Entschädigungen anbieten, etwa in der Plasmapherese, stehen zu den gleichen Tages- und Ferienzeiten vor denselben Herausforderungen wie wir: schwankende Spendenbereitschaft in einem engen Zeitfenster, gesellschaftliche Veränderungen und regionale Unterschiede im Spendeverhalten. Eine finanzielle Komponente führt also nicht automatisch zu mehr Spenden, sondern verschiebt Nachfrage und Angebot lediglich innerhalb derselben Rahmenbedingungen.
Unser Auftrag: flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten
Das DRK übernimmt eine zentrale Aufgabe in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, führen wir jährlich rund 12.000 Blutspendetermine durch – und das nicht nur in Städten und Ballungsräumen, sondern bis in kleinste Gemeinden und nahezu jedes Dorf. Dieser hohe logistische, personelle und technische Aufwand ist notwendig, damit Patientinnen und Patienten jederzeit versorgt werden können.
Die Entgelte, die Kliniken zahlen, decken ausschließlich die realen Prozesskosten: Entnahme, Transport, Aufbereitung, Laboranalytik, Lagerung sowie umfassende Qualitätssicherung. Wir arbeiten als gemeinnützige Einrichtung: Es gibt keine Gewinnausschüttung; sämtliche Mittel fließen vollständig in die kontinuierliche Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Versorgung zurück.
Freiwilligkeit, Gemeinnützigkeit und Transparenz sind die Grundlagen eines verlässlichen Blutversorgungssystems – und sie sichern langfristig die Stabilität, auf die Patientinnen und Patienten angewiesen sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Erhalte ich wirklich kein Geld für meine Vollblutspende?
Für Vollblutspenden wird keine Bezahlung geleistet. Eine Aufwandsentschädigung wäre rechtlich möglich, aber sie darf nicht die Grenze zur Vergütung überschreiten. Das DRK verzichtet bewusst auf Zahlungen, um das etablierte System der freiwilligen, gemeinnützigen Blutspende zu erhalten.
Warum leisten manche Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung?
Insbesondere in der Plasmapherese können private Anbieter höhere Pauschalen zahlen, da Plasma häufiger gespendet werden kann und der zeitliche Aufwand größer ist. Diese Leistungen stellen jedoch eine Aufwandsentschädigung, keine Bezahlung der Spende dar. Auch diese Institutionen stehen jedoch vor denselben Aufkommensschwankungen wie das DRK – die Entschädigung löst die strukturellen Herausforderungen nicht.
Sind Blutprodukte für Patienten kostenlos?
Nein. Kliniken zahlen für Blutprodukte ein kostendeckendes Entgelt. Dieses umfasst ausschließlich die aufwendigen medizinischen, technischen und logistischen Prozesse der Herstellung und Bereitstellung – nicht jedoch eine Vergütung der Spenderinnen und Spender.


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