
Wichtig für die Blutspende: Lichtbildausweis mitbringen!
Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Hämotherapie-Richtlinien ist es bei jeder Blutspende zwingend notwendig, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitzubringen. Ohne diesen Nachweis kann keine Blutspende erfolgen.
Warum ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich?
Die neuen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen schreiben vor, dass bei jeder Spende die Identität des Spendenden eindeutig und ohne Verwechslungsgefahr festgestellt werden muss. Das betrifft vor allem folgende Daten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Adresse
Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen des vertraulichen ärztlichen Vorgesprächs, in dem auch gesundheitliche und persönliche Informationen besprochen werden. Der Lichtbildausweis dient somit sowohl dem medizinischen Datenschutz als auch dem Schutz der Empfänger – denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Weg der Blutkonserven lückenlos nachvollziehbar und sicher bleibt.
Und früher ging das ohne?
Viele langjährige Blutspender erinnern sich sicher: In der Vergangenheit wurde häufig auf das persönliche Vertrauensverhältnis gesetzt. Doch mit der Einführung der neuen Richtlinien hat sich der rechtliche Rahmen verändert.
Die Hämotherapie-Richtlinien werden von der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut erarbeitet und gelten laut Transfusionsgesetz als allgemein anerkannter medizinischer Standard in Deutschland. Sie sind für alle Blutspendedienste verbindlich – unabhängig davon, wie gut man sich vor Ort kennt.
Was bedeutet das für Sie konkret?
Bitte bringen Sie zu jedem Blutspendetermin einen gültigen Lichtbildausweis mit. Ohne diesen kann leider keine Spende erfolgen – auch nicht bei bekannten oder regelmäßig spendenden Personen.