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29.09.2015

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Dürfen Menschen mit Behinderungen Blut spenden?

Immer mal wieder kommt die Frage auf, ob auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen Blut spenden dürfen. Wie gehen wir im DRK-Blutspendedienst West damit um, wenn ein Mensch mit Behinderung Blut spenden möchte? Am wichtigsten ist uns die Regel, dass es keine Kollektiventscheidung gibt. Es geht nicht um die Blinden, die Gehörlosen, die Rollstuhlfahrer – wir betrachten immer den individuellen Fall.

Blinde dürfen bei uns grundsätzlich Blut spenden. Natürlich prüft der Arzt vor Ort – wie bei jedem anderen Blutspender – im Einzelfall, ob es Gründe für eine Rückstellung von der Blutspende gibt (zum Beispiel: akute Erkrankung, Fernreise, niedriger Hb-Wert).
Die Erblindung als solche ist kein Hinderungsgrund. Da die ärztliche Schweigepflicht gilt, kann unser Arzt oder von ihm beauftragtes medizinisches Fachpersonal Fragebogen und Selbstausschluss vorlesen und die Dokumente nach den Angaben der blinden Person ausfüllen. Das gilt übrigens auch für Analphabeten. Blindenhunde dürfen jedoch aus naheliegenden Gründen nicht mit in den Entnahmebereich, können aber selbstverständlich vor Ort betreut werden.

Bei Gehörlosen ist es etwas schwieriger, weil unsere Teamärzte die Gebärdensprache in der Regel nicht beherrschen. Es ist aber grundsätzlich nicht unmöglich, dass Gehörlose Blut spenden. Wir organisieren sogar einen eigenen Blutspendetermin in einer Essener Berufsschule für Hörgeschädigte.

Für betreute Personen haben wir aufwendige Einzelfallregelungen getroffen. In diesen Fällen kann eine Entscheidung in der Regel nicht vor Ort bei der Blutspende getroffen werden. Die Beurteilung erfolgt durch die ärztliche Entnahmedienst-Leitung nach enger Abstimmung mit dem jeweiligen behandelnden Arzt sowie gegebenenfalls nach einem persönlichen Gespräch mit der spendewilligen Person. Entscheidend hierbei ist die Einschätzung, ob die spendewillige Person die Konsequenzen des eigenen Handelns hinsichtlich der eigenen Gesundheit und der des Transfusionsempfängers hinreichend beurteilen kann.

Auch bei Rollstuhlfahrern muss jeder Einzelfall geprüft werden. Abhängig von dem Grund der Behinderung, die den Spendewilligen in den Rollstuhl zwingt, kann zum Beispiel eine deutliche Störung der Kreislaufregulationsmechanismen bestehen. Es muss sichergestellt sein, dass die Spende und die gegebenenfalls notwendige Behandlung von Kreislaufreaktionen in einer liegenden Position erfolgen kann.

Fazit: Wir schließen Spendewillige mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen selbstverständlich nicht grundsätzlich von der Blutspende aus. Wir müssen jedoch immer die Sicherheit des Transfusions-Empfängers und den Schutz des Blutspenders ganz nach vorne stellen. Niemand soll sich selbst durch eine Blutspende schaden, niemand darf durch eine Blutübertragung gefährdet werden.

Kommentare

melanie Pukass

01.06.2020, 08:51 Uhr

Liebes DRK Team! mein Sohn hat das Downsyndrom, ist knapp 19 jahre alt und würde mit mir zum Blutspenden kommen.

laut Charite darf er nicht spenden- wie ist das bei Euch?

beste grüße,m.pukass

Hallo Frau Pukass, 

in diesem Fall ist eine ärztliche Beurteilung notwendig, unter Vorlage bestehender Befunde, um den Gesundheitszustand der spendewilligen Person festzustellen. Grundsätzlich stellt eine Chromosomenaberration kein Empfängerrisiko dar, die Spendetauglichkeit ist allerdings abhängig von Einwilligungsfähigkeit und Spenderschutz-Aspekten, z.B. Ausschluss von Herzfehlern. 

Wenn Sie möchten, können Sie die Befunde Ihres Sohnes per Post an die untenstehende Adresse einsenden oder per E-Mail an hotline@bsdwest.de. Wir lassen die Befunde von unseren Medizinern prüfen und Sie erhalten anschließend Nachricht von uns. 

Anschrift:
DRK Blutspendedienst West
Zentrum Münster 
z.Hd. Frau Walter-Bartels
Sperlichstr. 15
48151 Münster

Beste Grüße
BSD West

Alexander Haane

11.05.2021, 14:39 Uhr

Guten Tag,

ich, Alexander Haane, möchte mich an der Diskussion beteiligen.

Ich werde von Mutter rechtlich betreut. Sie ist auch im Rahmen der

Gesundheitssorge für mich zuständig. Dennoch darf Entscheidungen im

gesundheitlichen Bereich eigenständig treffen. So kann ich beispielsweise

eine Einwilligungserklärung für notwendige OP unterschreiben. Voraussetzung hierfür,

dass ich die Trageweite der Entscheidung überblicken kann. Dies stellt das

Ärzteteam fest. Bisher habe ich diese Entscheidungen eigenständig treffen können.

Eine Blutspende wird mir aber verwährt. Ich bin der Meinung, dass das nicht richtig ist

und fühle mich deshalb diskriminiert. Ich habe zur Lebenshilfe. Ein Mitarbeiter der

Lebenshilfe hat mit dem zuständigen Richter vom Betreuungsgericht in Borken

telefoniert. Das Gericht teilt die Ansicht, dass ich sehr wohl Entscheidungen im Bereich

der Gesundheitssorge eigenständig entscheiden kann.

Als Teil unserer Gesellschaft möchte ich zukünftig wieder Blut spenden können.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Haane

 

 

Christina Hofmann

28.07.2021, 19:53 Uhr

ich bin rollstuhlfahrerin mit nur einer hand seit meinem scwren fahrradunfall vom 19. august 2000 in polen.

ich bekomme zwar regelmäßig medikamente und aller 2 monate eine dosis medikamente gesprizt, aber ansonsten 

bin ich kern-gesund und sitze im rollstuhl. ich möchte mich bei allen menschen deutschlands für meine akzeptanz bedanken, und dies möchte ich durcheine blutspende tun, allerdings stellt mich das vor neue probleme, da ich normalerweise kein blut spenden darf!

  gerade jetzt, wenn soviel scheiße in dtl. passiert, finde ich das ...., VÖLLIG UNVERSTÄNDLICH und ich hoffe inständig, 

dass Ihr mir elfen könnt bzw. mir diese entscheidung klarer erklärt.

Danke für eure hilfe!

.bis bald, Christina Hofmann

Tel.: 0371 3342455 wohnhaft in 09127 Chemnitz.

Claudia Müller

29.07.2021, 10:25 Uhr

Hallo Frau Hofmann, wie haben Ihr Anliegen an den DRK-Blutspendedienst Nord-Ost, der auch für Sachsen zuständig ist, weitergeleitet. Wie Sie oben im Text lesen, ist bei Rollstuhlfahrern eine Entscheidung im individuellen Fall erforderlich. 

Alles Gute für Sie und viele Grüße vom DRK-Blutspendedienst West!

Ich leide an Linksherzinuffizienz. Kann oder darf ich Blutspenden?

Claudia Müller

08.12.2022, 10:09 Uhr

Hallo Sandra,

am besten wäre, wenn du uns den fachärztlichen Befund schickst. Ruf auch gerne vorab unsere Hotline unter 0800 11 949 11 an.

Viele Grüße und alles Gute
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West

 

Adrian Bartoszewski

19.04.2023, 19:46 Uhr

Guten Tag,

ich wurde mit Spina Bifida und Hydrocephalus geboren, ich habe zur Zeit nur leichte Gehbeeinträchtigung und nehme keine Medikamente. Darf ich Blutspenden?  Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Rückmeldung geben würden.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Bartoszewski

Claudia Müller

26.04.2023, 13:28 Uhr

Guten Tag Herr Bartoszewski,

aus der Ferne können wir Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten. Gut wäre, wenn Sie zur Blutspende einen aktuellen ärztlichen Befund und eine Info über die vorangegangenen Behandlungen (z. B. Shuntsystem) mitbringen. Die Entscheidung, ob Sie Blut spenden können, trifft dann der Arzt vor Ort beim Blutspendetermin.

Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen alles Gute und danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, Blut zu spenden!

Viele Grüße
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West

Jennifer Roersch

16.01.2024, 09:13 Uhr

Hallo ich bin Jenni und bin 25 Jahre alt. Vor 5 Jahren bekam ich die Diagnose Pseudotumor cerebri. Ich habe symptome eines hirntumors obwohl keiner da ist. Dies wird begleitet mit einem Hydrocephalus. Ich habe daher einen VA-Shunt seit Oktober 2022 und nehme keine Medikamente und bin an sich relativ fit. Durch den guten Hirndruck habe ich keine Probleme. Meine Frage wäre daher: Darf ich mit der Krankheit bei der es sich ja um eine chronische Krankheit handelt Blutspenden?

Hallo Frau Roersch,

vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Blut zu spenden. Leider können wir Sie jedoch nicht zur Blutspende zulassen. Es ist sehr gut, dass Sie "an sich relativ fit" sind, aber Sie brauchen Ihre Energie tatsächlich für sich selbst und ihren Körper. Es liegt uns am Herzen, dass Sie gesund bleiben und Ihre Kraft für sich selbst nutzen.

Alles Gute und viele Grüße
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West

 

Paul-Leon Schmidt

15.02.2024, 17:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren des Blutspende Dienst west mein Name ist Paul-Leon Schmidt ich habe schon den Wunsch seit Jahren Blut zu spenden aber ich habe eine leichte geistiges Handicap und meine Mutter ist die rechtliche Betreuung bei mir in allen wichtigen Dingen und in der Gesundheitlichen Fürsorge aber ich darf auch ohne die Sachen unterschrieben wie z.b. vor der OP den Bogen beim Narkose Arzt und den Bogen bei MRT Untersuchungen. Ich finde das Diskriminierung das behinderten Menschen Blutspenden zum teils verwehrt wird des wegen möchte ich sie fragen ob ich Blutspenden darf weil ich möchte den Leuten helfe die dringend Blut brauchen und ich habe keinen einzigen Facharzt wegen meiner leichten geistigen beeinträchtigung und ich weiß was einen Blutspende bedeutet und das man. Da körperlich fit sein muss. Würde mich auf baldige Antwort von ihnen freuen

Mit freundlichen Grüßen Herr Paul-Leon Schmidt 


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